Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hat die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von LANG + MENKE als förderfähig im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FZulG) bescheinigt.
Damit darf unser Unternehmen das offizielle BSFZ-Siegel führen – ein Beleg für die Innovationskompetenz, den ausschließlich bescheinigte forschende Unternehmen erhalten.
Gegenstand der Bescheinigung ist unser Vorhaben zur Entwicklung eines neuen Verfahrens in der Prozesstechnik. Die BSFZ prüft, ob ein Vorhaben die Kriterien neuer kenntnisorientierter Forschung erfüllt – Neuartigkeit, technisch-wissenschaftliches Risiko und planmäßiges Vorgehen. Mit der positiven Bescheinigung ist unser Vorhaben offiziell als Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG bestätigt.
Das Siegel bestätigt, dass unsere Investitionen in Forschung und Entwicklung systematisch und mit Erfolg geleistet werden. Das ist ein Verdienst unseres gesamten Teams und ein Ansporn, unseren Innovationskurs konsequent fortzusetzen.
Das BSFZ-Siegel bescheinigt Unternehmen, die mindestens einen positiven Bescheid durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erhalten haben, ihre FuE-Tätigkeit.